Juni 2020: Immer noch keine Klarheit für die Eventgastronomie
Liebe Gäste,
unser Kerngeschäft ist die Eventgastronomie für private und berufliche Anlässe. Laut der aktuellen Verfügungen bedingt durch Covid 19 dürfen Großveranstaltungen im Land NRW bis zum 31.08.2020 nicht stattfinden. Eine Definition von Großveranstaltungen hat das Land bis heute immer noch nicht vorgenommen. Ab welcher Teilnehmerzahl eine Veranstaltung nun als Großveranstaltung zählt, ist nicht klar geregelt. Deswegen müssen wir davon ausgehen, dass alle Feierlichkeiten in unserem Haus dazu zählen.
Weil wir unser Kerngeschäft nicht anbieten können, müssen leider auch unsere Specials und unser Sonntagsfrühstück bis zum 31.08.2020 pausieren. Wir sind sehr traurig darüber, weiterhin keine Gäste im Haus empfangen zu können. Wir vermissen es sehr Gastgeber sein zu dürfen und hoffen darauf, dass wir uns in naher Zukunft alle gesund wieder sehen.
Alles Gute wünscht,
das Team Augenblick Skylounge