Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen nachfolgend AGB genannt

Stand 15-05-2020

 

I) Allgemeine Bedingungen

  1. Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen gelten für alle Verträge, die mit dem Augenblick Skylounge abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale der AGB erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehändigte, schriftliche Bedingungen teilweise oder ganz ersetzt werden.
  2. Der Kunde oder Gast trägt das alleinige Haftungsrisiko für Gegenstände und Materialien, die er in allgemein zugänglichen Räumen oder Veranstaltungsräumen des Hauses hinterlassen hat. Es besteht seitens der Augenblick Skylounge keine Aufbewahrungspflicht für liegen gebliebene Gegenstände.
  3. Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen verstehen sich in EURO (EUR / €) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  4. Sollten sich die Preise aufgrund von saisonalen Schwankungen stark verändern, behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend nach zu kalkulieren.
  5. Als Veranstalter gilt, wer als Auftraggeber gegenüber dem Haus auftritt; ist diese Person nicht gleichzeitig der tatsächliche Veranstalter, so haftet der Veranstalter und die als bevollmächtigte auftretende Person als Gesamtschuldner.

II) Auftragserteilung

II a) Auftragserteilung für unsere ausgewiesenen Angebote (z.B.: Frühstück, Themenabende, u.ä.)

  1. Die Auftragserteilung ist durch den Kunden schriftlich, telefonisch oder per E-Mail unter Angabe der Wohnadresse und Telefonnummer zu erteilen.
  2. Eine Auftragserteilung gilt als abgeschlossen, wenn seitens des Augenblick Skylounge eine Auftragsbestätigung abgegeben wurde.
  3. Wer unentschuldigt seiner Reservierung nicht nachkommt dem behalten wir uns vor 75% der Kosten zu berechnen. Rechtzeitige Stornierungen bis zu 7 Tage vor Beginn eines unserer ausgewiesenen Angebote bleiben kostenfrei.

II b) Auftragserteilung für individuelle Leistungen (Ihre Feier /Businessevent)

  1. Die Auftragserteilung ist durch den Kunden schriftlich zu erteilen.
  2. Der Auftrag gilt, vorbehaltlich der rechtzeitigen Aktonozahlung, als angenommen, wenn seitens der Augenblick Skylounge eine Auftragsbestätigung abgegeben wurde.
  3. Die Leistung umfasst die im Auftrag genannten und mit der Auftragsbestätigung verbindlich gewordenen Teilleistungen.
  4. Sämtliche Änderungen und Erweiterungen des Vertrages (z.B. Blumenschmuck, längere Veranstaltungsdauer, u.ä.) sind von beiden Seiten schriftlich zu bestätigen.
  5. Der Auftrag gilt erst dann final durch die Augenblick Skylounge angenommen, wenn innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsunterzeichnung eine Akontozahlung entsprechend der AGB geleistet wurde.
  6. Die verbindliche Teilnehmerzahl muss spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich gemeldet werden.

Zu II b)

Zahlungsbedingungen

  1. Erste Anzahlungsrechnung: Akontozahlung über 5 € pro teilnehmende Person bis 7 Tage nach Auftragsbestätigung. Basis ist die garantierte Mindestteilnehmerzahl.
  2. Weitere 50 % der in der Auftragsbestätigung vereinbarten Gesamtsumme ist bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu leisten.
  3. Die Schlussrechnung ist nach Veranstaltung innerhalb von 7 Tagen zahlbar.
  4. Sollte die Schlussrechnung innerhalb von 7 Tage nicht beglichen werden, entstehen schrittweise Mahngebühren in Höhe von 7.95€, 20€ und 40€. Nach der 3. Mahnung leiten wir ohne weitere Benachrichtigung das Mahnverfahren ein. Hierfür wird eine Gebühr von 48€ fällig, die der Schuldner zu tragen hat.

Stornofristen Veranstaltungen/Gesellschaften von mehr als 10 Personen

Eine kostenfreie Stornierung der Veranstaltung ist bis 100 Tage vor dem Veranstaltungstag (ganz oder teilweise) möglich. Die geleistete Akontozahlung kann nicht zurückerstattet werden. Danach erheben wir folgende Stornopauschalen:

  1. Bei Angeboten/Verträgen von Pauschalen ohne in EURO ausgewiesene Getränke und Speisen:

40% des zu erwartenden Umsatzes – bei Stornierung ab dem 100. bis 14. Tag vor der Veranstaltung.
• Ab dem 13. Tag vor Veranstaltungsbeginn werden 75% des zu erwartenden Umsatzes fällig, sowie eventuelle Forderungen von externen Zulieferern oder Drittfirmen.

2. Bei Vertragsabschlüssen, die keine Pauschale beinhalten, berechnen wir eine Getränkepauschale von 25 € pro Person der vereinbarten Mindestteilnehmerzahl.

Der Abschluss einer Ausfallversicherung wird empfohlen.

III) Sonstiges

  1. Der Kunde darf eigene Speisen oder Getränke grundsätzlich nicht zu Veranstaltungen mitbringen. In Sonderfällen kann eine Sondervereinbarung getroffen werden. In diesem Fall ist das Haus berechtigt, eine Servicegebühr bzw. Korkgeld oder Krümelgeld zu berechnen. Für von Dritten mitgebrachtes Equipment (z. B. Aufsteller, Blumen, Tortenplatten etc.) wird keine Haftung übernommen.
  2. Sollten aufgrund individueller, besonderer Kundenwünsche oder aufgrund erhöhten Bedarfs zusätzliche Ausleihkosten für Tischausstattung etc. anfallen, werden diese dem Kunden weiterbelastet.
  3. Sollte die gewünschte Veranstaltungs- und Tagungstechnik nicht vor Ort vorhanden sein, können Sie diese – nach vorheriger Absprache und vorbehaltlich der Verfügbarkeit – über Augenblick Skylounge anfragen und bestellen. Die hierfür anfallenden Kosten trägt der Kunde.
  4. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Räume und Einrichtungen sowie Materialien und stellt das Haus von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei. Das eigenständige Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne ausdrückliche vorherige Genehmigung der Augenblick Skylounge nicht gestattet. Das Abbrennen von Feuerwerken kann nicht gestattet werden. Für Beschädigungen jeder Art haftet der Veranstalter ohne Verschuldensnachweis.
  5. Sämtliche vom Kunden oder von Gästen mitgebrachten Gegenstände sowie deren Verpackungen sind vom Kunden nach der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Kommt der Kunde seiner Entsorgungspflicht nicht unverzüglich nach, so ist das Haus berechtigt, die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vorzunehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Haus für die Dauer des Verbleibes Raummiete berechnen.
  6. Die eventuell für eine Veranstaltung notwendigen behördlichen Genehmigungen hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Dem Kunden obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu entrichtende Abgaben (insbesondere GEMA-Gebühren o.ä.) hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.
  7. Für Schäden, Instandhaltungs- und Reinigungskosten über das normale Maß hinaus haftet der Kunde.

IV) Besondere Bedingungen für Veranstaltungen und andere Bewirtungsleistungen

  1. Sollte der Kunde für eine politische, weltanschauliche oder religiöse Vereinigung (z. B. Scientology-Gruppe, u.ä.) oder deren Tarnorganisation o.ä. handeln, so bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Geschäftsleitung des Hauses. Verschweigt der Kunde,dass es sich um eine solche o.ä. Vereinigung handelt, so ist das Haus berechtigt, den Vertrag zu lösen, und mindestens die vereinbarten Preise als Schadenersatz geltend zu machen. Gleiches gilt, wenn die Art der Veranstaltung den Ruf oder die Sicherheit des Hauses gefährden, Anstand und Sitte verletzen, oder den reibungslosen Geschäftsablauf behindern könnte. Für den Fall der Rufschädigung behalten wir uns weitere Schritte und Entschädigungsforderungen ausdrücklich vor.
  2. Eine Unter- oder Weitervermietung durch den Veranstalter bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Genehmigung durch das Haus.
  3. Mit der Nutzung der zum Haus Clivia gehörenden Parkplätze und Parkmöglichkeiten kommt ausdrücklich kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht seitens des Hauses.
  4. Im Falle von höherer Gewalt, Streik, Epidemien o.ä. ist das Haus berechtigt, ohne Entstehen einer Schadenersatzpflicht, vom Vertrag zurückzutreten.
  5. Sollte durch unvorhergesehene Ereignisse, wie Krankheit u.ä. die hauseigene Küche ausfallen behält die Augenblick Skylounge sich vor, in Absprache mit dem Kunden ein externes Cateringunternehmen zu buchen. Die Mehrkosten hierfür gehen zu Lasten der Augenblick Skylounge.

V) Haftung

Es gelten die Bestimmungen der §§ 701 bis 703 BGB. Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Hauses oder dessen Erfüllungsgehilfen verursacht.

VI) Sonstige Regelungen

  1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Gerichtsstand von der Augenblick Skylounge**.
  2. Gerichtsstand ist der Sitz von Augenblick Skylounge. Erfüllt ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 ZPO und hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so gilt als Gerichtsstand der Sitz von Augenblick Skylounge**.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

VII) Haustiere

Haustiere sind im Hotel und im Restaurant leider nicht erlaubt.

**Augenblick Skylounge
Tichelstr. 11-13
47533 Kleve
info@augenblick-skylounge.de

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Unternehmen Augenblick Skylounge, Inhaber Christian Nitsch, Tichelstr. 11 in 47533 Kleve. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf die Augenblick Skylounge als Restaurant, das Augenblick Conference Center als Tagungsort und der Augenblick Good Night als Übernachtungsangebot für Veranstaltungen, die bei der Augenblick Skylounge oder dem Augenblick Conference Center stattgefunden haben.

Sämtliche Verträge werden ausschließlich durch den Inhaber Christian Nitsch oder durch einen Bevollmächtigten erteilt und finden nur dann seine Anwendung.